„Bonner Begegnung“ mit dem Präsidenten des Bundeskartellamts (7. Mai 2013)

Der Gewerkschaftstag des DJV-NRW forderte im April den Bundesgesetzgeber auf, „eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die das Bundeskartellamt in die Lage versetzt, die für den demokratischen Prozess unverzichtbare Pressevielfalt zu erhalten“. Allem Anschein nach nutzten Verlage „genehmigte Pressefusionen zunehmend dazu, betroffene Redaktionen auszudünnen, zusammenzulegen oder ganz zu schließen“. Wenn danach unter verschiedenen Zeitungstiteln dieselben journalistischen Inhalte verbreitet würden, sei „die Pressevielfalt nur noch dem Schein nach gewahrt“.

Vor diesem Hintergrund wollte sich die Bonner Journalistenvereinigung (BJV) im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Bonner Begegnungen“ vom Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, erläutern lassen, welche Kontrollmöglichkeiten seine Behörde bei geplanten Fusionen von Zeitungen oder Anteilsübernahmen zwischen Verlagen besitze, um die Pressevielfalt zu gewährleisten.

Das Kartellamt habe mit dem vorhandenen Instrumentarium keine Möglichkeit, andere Größenordnungen als Umsätze und Erlöse in Kalkül zu ziehen. Nicht konkret äußern wollte sich der Amtschef zu der Option des DJV-Gewerkschaftstages, das Kartellamt politisch in die Lage zu versetzen, über die Kontrolle von Marktmacht hinaus auch die Kontrolle von Meinungsmacht zu gewichten.

Vielleicht müsse dafür eine eigene Instanz geschaffen werden, die wohl im Vergleich zur Unabhängigkeit des Kartellamts jedenfalls deutlich staatsferner zu organisieren sei.

Hajo Goertz

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