Freie und ihre Rechte, 22. Oktober 2008
Wie viel Honorar kann ein freier Journalist verlangen? Welche Rechte tritt er dem Verlag ab – und welche nicht? Und wer haftet bei Recherchefehlern? Fragen, die jeden Freien etwas angehen. So war die Resonanz groß, als die Bonner Journalistenvereinigung zur Veranstaltung „Freie und ihre Rechte“ ins Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) lud. Gut 30 Kolleginnen und Kollegen aus Bonn und Köln informierten sich bei Michael Hirschler, Bundesbeauftragter für die Freien im DJV, und Christian Weihe, Justiziar im DJV-Landesverband NRW.
So ist die Lage bei den Freien
Berücksichtigt man die
Inflationsrate, ist das Einkommen aller Freien seit 1998 gleich geblieben. Das
sind Fakten, die eine Studie ans Licht gebracht hat. Näheres werde demnächst im
„Journalist“ nachzulesen sein, sagt Michael Hirschler. Fest stehe jedenfalls:
„Angesichts ihrer Qualifikation ist diese Berufsgruppe katastrophal
unterbezahlt.“
Maßnahmen, um die Situation zu
verbessern
Viele freie Journalisten differenzieren ihr Angebot,
arbeiten multimedial, besetzen Themennischen, verwerten Themen mehrfach und
übernehmen vermehrt PR-Aufträge.
Auf gesetzlicher Ebene werden
Tarifverhandlungen für Freie geführt, ebenso Verbandsklagen wie aktuell gegen
den Springer-Verlag.
Außerdem können freie Journalisten Netzwerke aufbauen
oder sich zusammenschließen, etwa zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR) oder – aufwendiger – zu einer GmbH. Ideal für freie Journalisten, sagt
Hirschler, sei die Partnerschaftsgesellschaft (PG).
Rechtliche
Stellung als freier Journalist
Der Freie ist ein Verkäufer, also
gelten für ihn die Grundsätze des Kaufvertrags. Das heißt zum Beispiel, dass der
Journalist berechtigte Mängel an seinem Beitrag nachbessern muss, bevor es in
Druck oder auf Sendung geht – und dass er vom Verlag haftbar gemacht werden
kann, wenn er ein fehlerhaftes Produkt
abliefert.
Urheberrechtsschutz
Er gilt für Werke,
Lichtbildwerke und Lichtbilder. Urheberrechtlich nicht geschützt sind aber
Tatsachen, einfache Meldungen, Ideen und
Konzepte.
Nutzungsrechte
„Nutzungsrechte sind die auf
eine bestimmte Nutzungsart (Tageszeitung, Radioprogramm, Online-Dienst, etc.)
bezogenen, gesetzlich genannten Verwertungsrechte“, definiert Michael Hirschler.
Grundsätzlich, sagt er, sollten Freie einem Abnehmer lediglich das einfache
Nutzungsrecht gewähren. Das aber ist schwierig geworden: Fast alle Verlage legen
ihren freien Mitarbeitern Formulare zur Unterschrift vor, mit denen der Verlag
das ausschließliche Nutzungsrecht einfordert und/oder die Weiterverwertung eines
Beitrags (online oder in Datenbanken) mit einmaliger Honorarzahlung abgegolten
ist. Wer nicht unterschreibt, wird in der Regel nicht mehr beauftragt. Freie
Journalisten, die mit solchen Formularen konfrontiert sind, sollten sich an den
DJV wenden.
Urheberpersönlichkeitsrecht
Es soll
Schutz bieten vor der Entstellung eines Beitrags, beinhaltet das Recht auf
Namensnennung des Autoren sowie das Recht, einen Beitrag
zurückzurufen.
Neues Urheberrecht seit 2002
Es sieht
unter anderem den Anspruch auf angemessene Vergütung vor. Dennoch gilt nach wie
vor: Wer keine Wahl hat – und das dürfte auf viele Freie zutreffen –, muss die
Bedingungen der Verlage in Kauf nehmen. Ebenso weist Michael Hirschler aber
darauf hin, dass auch unterzeichnete Bedingungen anfechtbar
sind.
Honorare verhandeln und steuern
Die eigene
Arbeitskraft nicht zu billig zu verkaufen, ist oft Verhandlungssache. „Wenn wir
das mit Priorität behandeln sollen, müssen wir das anders kalkulieren“, so
könnte ein Argument lauten. Ebenfalls könnte der Freie glaubhaft andere
Interessenten mit höheren Honorare geltend machen.
Außerdem verweist Michael
Hirschler auf das sogenannte ABC-Kundenmodell: Die besten, also die A-Kunden
sollten bevorzugt behandelt werden. Klingt logisch. Entspricht aber bei
selbstkritischer Prüfung oft nicht den Tatsachen, sagt
Hirschler.
Barbara Buchholz
Infos:
- "Tipps für freie Journalistinnen und Journalisten" und "Vertragsbedingungen und Honorare 2008" gibt es als kostenlosen Download unter www.djv.de/Infos.516.0.html bzw. http://www.djv.de/01-02-2008-Neue-UEbersicht-Ho.2169.0.html
- Bei Rechtsfragen im Landesverband NRW: Christian Weihe, weihe@djv-nrw.de,
Tel. 0211/2 33 99-0.
Referent für Freie und Bildjournalisten im DJV: Michael Hirschler, hir@djv.de, Tel. 0228/2 01 72-18. - DJV-Kampagne Frei-Fair-Handeln: www.djv.de